Bruststraffung:
F[AQ] – Die häufigsten Fragen
„Kann die Brust nach einer Straffung auch wieder erschlaffen?“
Nach einer Bruststraffung können sich die Brüste auch wieder vergrößern. Etwa durch eine starke Gewichtszunahme oder während der Wechseljahre kann die weibliche Brust auch nach einer Brustkorrektur wieder an Volumen gewinnen. Der Busen wird allerdings nicht mehr die unästhetische Form aus der Zeit vor der Brustoperation erhalten.
„Lässt sich bei einer Bruststraffung auch die Form der Brust verändern?“
Bei dieser Art der Brustkorrektur wird durch unsere Spezialisten nur die erschlaffte Haut gestrafft. Der Busen erhält wieder seine natürlich-ästhetische Spannkraft und passt sich in der Form nur ein wenig an. Wenn Sie Ihre Brüste grundlegend in ihrer Größe und Form verändern möchten, empfehlen wir Ihnen eine Brustverkleinerung oder eine Brustvergrößerung.
„Wie lange werde ich nach einer Brust-OP krankgeschrieben“
Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Bruststraffung ein ästhetischer Eingriff ist und somit zu den sogenannten Wahleingriffen zählt. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit nach der Brust-OP bei Ihrem Arbeitgeber Urlaub beantragen müssen. Lediglich dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit die Brust-OP erfordert (z. B. Rückenbeschwerden bei zu großen Brüsten), kann eine Arbeitsunfähigkeitsbscheinigung durch Ihren Hausarzt ausgestellt werden.